Recht wissenswert: Allerlei Neues aus der Welt des Verkehrsrechts

Shownotes

Und sie bewegt sich doch: Die Mühlen des Gesetzes mahlen bekanntlich langsam, doch mit ausreichend Hartnäckigkeit lässt sich sogar in die „Grande Dame des Verkehrsrechts“ immer wieder neuer Schwung einbringen. Dass die Entstaubung des gigantischen Machwerks StVO oft ein Kampf gegen Windmühlen ist, berichtet in unserer Februar-Episode der KFV-Chefjurist. Vom Führerschein am Handy über die Beschlagnahme von Raser-Autos bis zum Thema Drogen und Medikamente am Steuer: Dr. Armin Kaltenegger bringt in gewohnt launiger Manier ein Potpourri wissenswerter gesetzlicher Neuerungen aus der Welt des Verkehrsrechts mit ins Podcast-Studio.

Mehr Info unter https://www.kfv.at

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Sabine Kaulich: Hatschi!

Christian Kräutler: Gesundheit Sabine, ich hoffe du brütest da nicht wirklich was aus.

Sabine Kaulich: Du danke, Christian, das hoffe ich auch nicht.

Christian Kräutler: Apropos Hatschi und Apropos Gesundheit, heute werden wir ja unter anderem über den Einfluss von Medikamenten am Steuer reden.

Sabine Kaulich: Ja, da bin ich schon sehr gespannt darauf.

Christian Kräutler: Ja und es ist nicht nur das, sondern es gibt ganz andere aktuelle heiße Themen aus der Welt des Verkehrsrechts.

Sabine Kaulich: Wir reden heute über allerlei Neues in Sachen STVO. Ja und Christian, weißt du, was mir aufgefallen ist? In meiner Umgebung, da sagt vielen das Wort STVO überhaupt nichts, ja also gemeint ist hier die Straßenverkehrsordnung, also die Spiegelregeln im Straßenverkehr.

Christian Kräutler: Naja und wir haben einen Gast heute da und der hat sieben häufig gestellte Fragen rund um die neuen rechtlichen Regelungen in dieser STVO nämlich mitgebracht und die wird er in Kürze uns beantworten.

Sabine Kaulich: Also es wird heute recht spannend, denn wir haben einen echten Paragraphenprofi bei uns, der auch sehr komplexe Sachverhalte immer perfekt auf den Punkt bringen kann. Die Welt des Verkehrsrechts, die ist super spannend und heute erhalten wir eben ein kompaktes Know-how im puncto Verkehrsrecht und zu den wichtigsten aktuellen Fragen rund um das Recht im Straßenverkehr serviert. Und dazu haben wir einen sehr erfahrenen und kompetenten Kollegen von uns aus dem KFV eingeladen, Dr. Armin Kaltenegger. Er beschäftigt sich mit dem Verkehrsrecht seit rund drei Jahrzehnten. Er schreibt auch immer wieder an den STVO-Novellen mit. Er ist Buchautor und vielgefragter Podiumsgast. Ja, und wenn ich aus seinem Privatleben ein bisschen plaudern darf, in seiner Freizeit fährt er sehr gern Rad, Rennrad, also er kennt auch das Gefühl aus der einspurigen, unmotorisierten Perspektive. Also Armin ist ein Allrounder in Sachen Mobilität und Recht und wir freuen uns heute auf das Gespräch mit ihm. Mein Name ist Sabine Kaulich, willkommen bei unserem KFV Podcast zu dem heutigen Thema Allerlei Neues aus der Welt des Verkehrsrechts.

Christian Kräutler: Heute gibt es Antworten und zwar Antworten auf Fragen, die wir immer wieder in der Media in letzter Zeit gehört haben. Zum Beispiel, wie schaut es denn jetzt wirklich mit der möglichen Beschlagnahme von Raser-Autos aus? Oder kann ich einen praktischen neuen Führerschein heute am Handy schon wirklich nutzen? Ein heißes Thema ist natürlich die Drogen am Steuer, über die hören wir ja sehr, sehr viel, wenn wir in den Zeitungen nachschauen. Und dann aktuell im Grippemonat Februar besonders wichtig zu wissen, wie schaut es denn eigentlich mit der Einnahme von Medikamenten im Straßenverkehr aus und wie beeinträchtigt das vielleicht die Fahrtüchtigkeit. Das alles und noch viel mehr wird heute unser KFV-Chefjurist Armin Kaltenegger ganz genau, aber dennoch sehr kompakt erklären und er bringt seine eigenen sieben persönlichen Top-Themen mit, über die Sie etwas erfahren werden. Mein Name ist Christian Kräutler, herzlich willkommen und bleiben Sie dran!

Catharina Ballan: Sicher ist sicher, der Vordenker*innenpodcast des KFV. Episode 12. Recht wissenswert. Allerlei Neues aus der Welt des Verkehrsrechts.

Sabine Kaulich: Ja, hallo Armin, herzlich willkommen bei uns im Studium.

Armin Kaltenegger: Hallo, danke. Toll, dass ich dieses Mal dabei sein kann.

Christian Kräutler: Armin, du bist ja seit 1997 KFV-Verkehrsjurist. Da ist in der Zwischenzeit ja schon wirklich viel Wasser die Donau hinuntergeflossen. Ich glaube, dass ich das da richtig einschätze, wenn ich sage, dass du schon viele Novellen der Straßenverkehrsordnung live miterlebt hast, stimmt das, Armin?

Armin Kaltenegger: Ja, die STVO ist ein richtiger Wegbegleiter geworden, oder ich ein Wegbegleiter der STVO, fragen wir sie mal. Die STVO ist ja eine Grande Dame im Straßenverkehr. Es gibt sie seit den 60er Jahren, jetzt sind wir 2023, also die Dame ist über 60 Jahre alt, hat die Genetik der 60er, das heißt eine Zeit, in der stand das Auto im Vordergrund. Mobilisierung, mehr, mehr, schneller, mehr Autos, Fußgänger, eher auf die Seite schieben. Sie hat es geschafft, sich ein wenig anzupassen, aber dieses alte Strickmuster ist ihr natürlich geblieben und ich glaube, deshalb kann man sagen, in Sachen Innovationsgeist ist die STVO leider immer noch ausbaufähig. Die Mühlen mahlen da leider viel zu langsam. Es kommen einfach neue Dinge auf uns zu. Es hat früher keine Handys gegeben, also auch keine Ablenkung, war kein Thema, ob das am Steuer relevant ist. Es hat keine E-Scooter gegeben, es hat keine Microscooter gegeben, es hat keine selbstfahrenden Autos gegeben, es gab keine Elektroautos. Das heißt, die STVO trägt noch die Handschrift einer Zeit, wo es so viel nicht gab und bemüht sich jetzt hinterher zu eilen. Und jetzt ist glaube ich die große Herausforderung, wie kann sie sich all diesen wirklich großen Strömungen stellen; der Dekarbonisierung, der Digitalisierung, dem autonomen Fahren, dem sozialen Wandel im Straßenverkehr, ich sage nur Stichwort Mikromobilität, wird sie es schaffen? Brauchen wir eine ganz neue? Kann sie sich anpassen? Wir werden sehen.

Sabine Kaulich: So meine Herren, sieben interessante Themen aus der Welt des Verkehrsrechts stehen heute am Programm. Gehen wir in medias res. Was gibt es Neues? Armin, ich komme gleich zum Thema Nummer eins des heutigen Tages, zur möglichen Beschlagnahme von Raserautos. Wie sieht diese neu gesetzliche Regelung denn nun in der Praxis aus und ab wann können notorische Raser mit dieser drastischen Maßnahme eingebremst zu werden rechnen?

Armin Kaltenegger: Ja, wir haben hier ein Modell bekommen, das es in anderen Ländern schon gibt. Man hat immer davon gehört und sich gedacht, na das wäre was für uns, aber das können wir uns nicht vorstellen, das geht bei uns sicher nicht. Jetzt haben wir es! Da geht es darum, exzessive Raser, es geht hier nicht um 10 km/h zu viel oder so was, auch nicht gut, aber es geht hier um exzessives Rasen. Das heißt, so schnell fahren, dass das so gefährlich ist wie ein Fackellauf durch eine Tankstelle. Also wirklich, wirklich gefährlich. Und da hat der Gesetzgeber ein dreistufiges Verfahren eingeführt. In Stufe 1 wird der Raser angehalten, vor Ort. Das ist Stufe 1. Die Polizei hält ihn an und sagt, Aussteigen, das war zu schnell. Wenn du zumindest 60 km/h im Ortsgebiet zu schnell gefahren bist oder 70 km/h auf der Freilandstraße, und bitte auf der Zunge zu gehen lassen, 60 im Ortsgebiet zu schnell heißt 110 auf der Hauptstraße zum Beispiel. Der steigt aus, verliert seinen Führerschein, verliert sein Auto, kann zu Fuß weitergehen und wird auch noch eine Riesengeldstrafe bekommen. Das wäre mal die erste Phase, danach geht's weiter. Die Polizei übergibt den gesamten Akt der Behörde und die fängt dann an zu prüfen. Die prüft dann ganz genau, wem gehört das Auto, weil wenn es dem Lenker gehört, wird sie das Auto komplett einziehen. Gehört es jemand anderen, kriegt es der zurück und der Lenker bekommt ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Auto. Aber sie muss auch prüfen, welche Geschwindigkeitsüberschreitung war 60-70, also 60 im Ortsgebiet, 70 auf der freien Straße, muss man schon einen Vordelikt gehabt haben. Wenn man gar 80 im Ortsgebiet oder 90 auf der Freien Straße, dann reicht bereits das erste Mal für diese trankolische Maßnahme.

Sabine Kaulich: Bedeutet also, wenn ich mit einem anderen Auto fahre, dann wird es nicht versteigert, nur wenn ich mit meinem eigenen Auto fahre, dann kann es passieren, wenn ich als Raser unterwegs bin, dass es versteigert wird. Habe ich das richtig verstanden?

Armin Kaltenegger: Ja, im Ergebnis bleibt über: Das Auto ist auf jeden Fall einmal kurz weg. Und eben in dieser Phase 2 wird geprüft, darf ich es endgültig beschlagnahmen und nachher versteigern, das wäre dann Phase 3, oder muss ich es dem Eigentümer zurückgeben? Der Lenker jedenfalls darf dieses Auto nie wieder benützen, egal ob es jetzt wirklich versteigert wird oder eben einfach sonst entzogen und dem Eigentümer zurückgegeben wird.

Sabine Kaulich: Ganz recht so. Das können wir vom KFV ja nur unterstützen, dass eben notorischen Rasen da wirklich das Handwerk gelegt wird, denn das Auto wird da eben einfach zur Waffe.

Armin Kaltenegger: Ja, Rasen kostet Menschenleben. Rasen ist seit vielen, vielen Jahren Hauptunfallursache Nummer eins. Und es gibt zu wenig Rezepte gegen die verschiedenen Arten des Rasens und dieses könnte ein ganz gutes sein gegen exzessive Raserei.

Christian Kräutler: So Armin, kommen wir nun zum Thema Nummer 2. Das Thema Nummer 2 ist nicht so gefährlich wie ein Fackellauf durch eine Tankstelle, ist aber doch ganz interessant. Für mich auf jeden Fall, ich hoffe auch für unsere Zuhörer und Zuhörerinnen. Wir alle haben ja schon aus den Medien gehört, man kann jetzt einen Führerschein, so wie es früher mal dieser rosarote Schein war, dann war es ein Kartenschein, und man kann das Ganze jetzt auch tatsächlich aufs Handy laden. Ich finde das sehr, sehr praktisch, kann ich denn das jetzt wirklich schon tun?

Armin Kaltenegger: Ja, das klingt auch ganz toll. Wir machen ja alles mittlerweile mit dem Handy. Wir zahlen mit dem Handy und da kommt es einem fast komisch vor, wenn man noch eine Brieftasche mit haben muss mit all den Dokumenten. Das gehört bald gänzlich der Vergangenheit an, jetzt sind wir in einer Übergangsphase, man kann das freiwillig machen, ich habe einen Rechtsanspruch darauf, wenn ich nicht meinen Papier- oder Plastikführerschein herzeigen will, sondern meinen digitalen, wird das zulässig sein. Und ich zeige ihn ganz einfach am Handy her, wenn ein paar Voraussetzungen gegeben sind. Christian Kräutler: [00:09:] Was sind denn da so die klassischen Voraussetzungen?

Armin Kaltenegger: Damit ich da mitmachen kann, brauche ich schon einmal den Scheckkartenführerschein, habe ich ein älteres Modell, sind leider bei der Behörde die Daten noch nicht hinterlegt. Dann brauche ich, das hat früher Bürgerkarte geheißen, heute heißt es Handysignatur, die muss ich schon haben, da muss ich schon angemeldet sein. Ein Drittel aller Österreicher ist da schon dabei und dann muss ich mir ein paar Apps installieren, zum Beispiel die App Digitales Amt und die App E-Ausweise. Dann kann ich ganz einfach meinen Führerschein in die App importieren und bin eigentlich bereit.

Christian Kräutler: Und ganz konkret, wie schaut das denn zum Beispiel aus, wenn ich draußen auf der Straße unterwegs bin, die Polizei macht eine Überprüfung, ich werde angehalten und sie wollen meinen Führerschein sehen?

Armin Kaltenegger: Ja, genau. Früher, Polizist kommt, ich krame, suche verzweifelt, finde ihn dann doch. Heute, ich zeige ihm mein Handy, das habe ich vielleicht eh drinnen stecken, weil ich es zum Navigieren verwendet habe, ich zeige ihm mein Handy, rufe die App E-Ausweise auf, drück dort auf „Ich habe eine Verkehrskontrolle“ und es erscheint kein Bild des Führerscheins, nein, ein QR-Code. Der Polizist liest diesen aus und sieht ihn in Echtzeit, weil der QR-Code löst aus, dass er mit dem Führerscheinregister verbunden wird und er sieht in Echtzeit die aktuellsten Daten. Wäre mir also am Vortag der Führerschein entzogen worden, der Polizist weiß das schon. Das hat er früher bei gewöhnlichen Kontrollen nicht gewusst.

Christian Kräutler: Sehr, sehr spannend. Bei mir kommt es irrsinnig oft vor, dass mein Handy leer ist. Was wäre so ein Fall? Kann ich sagen, Polizei tut mir leid, ich habe einen Führerschein, aber mein Handy ist gerade leer?

Armin Kaltenegger: Ja, natürlich hat auch das digitale Kontrollieren seine Tücken, wie das analoge Kontrollieren seine Tücken hat. Ich kann meinen Führerschein verlieren, vergessen oder sonst was. Was sind hier die Tücken? A, ich habe keinen Strom. Dieses Risiko geht zu meinen Lasten. Das ist in etwa vergleichbar mit, ich habe meinen Führerschein vergessen, wenn ich aber keinen Empfang habe, das ist kein Risiko, weil mein Handy kann offline sein. Nur das der Polizei muss online sein. Also hier ist das Risiko etwas minimiert worden. Im Ergebnis bleibt über, die Sache ist deutlich sicherer, auch für die Polizei. Fälschungen haben hier keine Chance mehr und vor allem viel bequemer.

Christian Kräutler: Armin das klingt spannend, werde ich mir auf jeden Fall zulegen. Vielleicht kannst du noch mal ganz kurz sagen, was sind denn so jetzt die konkreten Vorteile für diesen Führerschein am Handy. Für mich, aber vielleicht eben auch für die Behörde.

Armin Kaltenegger: Die Wahrscheinlichkeit, dass ich ihn vergesse, ist geringer. Die Menschen haben ihr Handy fix dabei. Sollte ich ihn einmal verlieren, kann ich mit jedem Handy, das ich mir in einem Shop kaufe, sofort wieder alles herstellen. Das ist kompliziert bei einem analogen Führerschein. Da muss ich auf ein Amt gehen, Verlustbestätigung und und und. Viele haben das schon erlebt, das ist lästig. Und für die Polizei wirklich ein sicheres System in Echtzeit und sie sind gewahrt, davor Fälschungen aufzusitzen.

Christian Kräutler: Ja, ich bin völlig überzeugt. Sabine, ich werde mir den Führerschein auf jeden Fall abholen. Wie schaut es bei dir aus?

Sabine Kaulich: Ja, ich sag natürlich auch. So Armin, kommen wir zu unserem nächsten Thema, Thema Nummer drei, Drogen und Medikamente am Straßenverkehr. Man liest ja immer wieder in der Zeitung, also es gibt sehr viele Anhaltungen mit Drogenlenkern. Die Kontrollen haben sich da einfach vervielfacht. Was gibt es denn da Neues jetzt?

Armin Kaltenegger: Ja, bisher haben wir ja geglaubt, Österreich ist eine Insel der Seligen. Es wurden sehr, sehr wenig Drogenlenker erwischt. Viele Alkohollenker, wenig Drogenlenker. Dann haben wir eine Dunkelfeldstudie durchgeführt und haben das komplette Gegenteil bemerkt. 204.000 Menschen sitzen pro Jahr drogenbeeinträchtigt am Steuer.

Sabine Kaulich: Das ist gewaltig. Armin Kaltenegger: [00:27] Das heißt, laufend muss einem eigentlich einer begegnen. Da kommt man gar nicht aus. Aber wie gibt's das? Na ja, wir haben nicht ausreichend Bemühungen gesetzt, um Drogenlenker zu erkennen. Das ist so, wie wenn mir meine Katze davonläuft, dann kann ich auch ins Feld rausrennen und drei Tage lang suchen. Habe ich eine Wärmebildkamera, habe ich sie in zehn Minuten. Es kommt drauf an, mit welchen Mitteln ich suche. Und die müssen moderner werden und das hat schon begonnen, aber das muss noch viel besser werden. Wir haben Ideen gesetzt, was hier zu tun sein kann und wie man das Ganze besser machen kann.

Sabine Kaulich: Und was sind jetzt die genauen Verbesserungen?

Armin Kaltenegger: Ja, wir müssen von einem System, das sehr langsam ist, sehr träge, sehr personalintensiv. Zurzeit muss die Polizei den anhalten, muss ich den anschauen, muss mit ihm zum Amtsarzt fahren, das kann Stunden dauern, der Amtsarzt schlaft vielleicht gerade, dann kommt er raus. Für eine Person einen halben Tag, das kann es nicht sein. Das muss ein flottes, gängiges System sein, das auf der Straße auch gut funktioniert, wenn es dunkel ist und regnet.

Sabine Kaulich: So ähnlich also wie bei den Alkohollenkern?

Armin Kaltenegger: Ja, genau. Das heißt, ein modernes Vortestgerät, da gibt es Speichelvortestgeräte, die sind wenig invasiv. Das ist das kennen wir alle von Corona. Da braucht sich keiner dagegen wehren, das kann man schnell machen und wenn dort herauskommt, ja, Drogenverdacht besteht, ist noch immer nicht Feuer am Dach, dann gebe ich eine zweite Speichelprobe ab, die wird in ein Labor geschickt und wird dort ganz genau untersucht, dass ja kein Fehler passiert. Und dann werde ich bestraft, wenn dort herauskommt, dass ich drogenbeeinträchtigt war. Das ist die Zielidee. Leider sind wir noch nicht so weit, wir sind leider noch bei einem alten und trägen System. Hier mahlen die Mühlen auch sehr langsam und da zeigt sich die STVO von ihrer unbeweglichen Seite.

Sabine Kaulich: Wie schaut das eigentlich aus, wenn ich von der Polizei angehalten werde und ich soll dann Speicheltests ablegen? Kann ich das ablehnen?

Armin Kaltenegger: Ja, aktuell darf ich das ablehnen, weil das ist ein Vortest. Vortests darf man immer ablehnen. Man muss halt dann damit rechnen, dass man dann zu einem Haupttest geführt wird und der ist zurzeit beim Amtsarzt. Was heißt, wenn ich nicht beeinträchtigt bin, soll ich das machen? Das dauert eine Minute und alles ist geklärt. Die Polizei macht ja nur ihre Arbeit. Und ich kann sofort weiterfahren. Ansonsten kann das Stunden dauern für mich. Also, ich mein, ich würde eher beraten, diesen Speicheltest zu machen. Er ist ja auch wirklich kein großes Hindernis.

Sabine Kaulich: Unkompliziert. Ich bin ja ein wenig verkühlt und wir haben jetzt den Grippemonat Februar. Wie gefährlich sind denn eigentlich Medikamente am Steuer? Also diese typischen Fiebersenker, Husten, Saft und Co.?

Armin Kaltenegger: Ja, Medikamente zählen ja per se nicht zu den Drogen, sind deshalb erlaubt, das wäre ja auch ein Wahnsinn, wenn Medikamente nicht erlaubt werden. Die sollen uns ja helfen. Es kann nur zu einem gewissen Antagonismus kommen mit dem Autofahren, wenn sich die Medikamente mit dem Autofahren nicht ganz vertragen. Da ist die Grundregel A, Medikamente bestimmungsgemäß einnehmen. Das heißt nicht einfach selber ein bisschen mehr nehmen oder mixen oder mit Alkohol kombinieren oder sonst was. Bestimmungsgemäß einnehmen. Zu bestimmungsgemäß gehört aber auch, dass ich mich darüber informiere, ob dieses Medikament vielleicht die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen kann.

Sabine Kaulich: Und wie erkenne ich das genau?

Armin Kaltenegger: Das kann man sogar sehr leicht erkennen. Auf der Packung des Medikaments und am Beipacktext ist ein Dreieck mit der Spitze nach oben. Manchmal ist auch ein Rufzeichen drinnen. Das ist international genormt und das heißt, dieses Medikament kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Wenn ich das sehe, ist das Medikament mit höchster Wahrscheinlichkeit gefährlich beim Autofahren und ich muss entweder auf Autofahren verzichten oder mich genau bei meinem Arzt informieren, inwieweit es vielleicht doch geht, ab welcher Medikamentation, oder wie es bei mir speziell wirkt.

Sabine Kaulich: Also ich kann mir vorstellen, spätestens jetzt werden sehr viele Zuhörerinnen und Zuhörer einmal ihre Medikamente sich genauer anschauen und ihre Verpackung, weil ich denke, das wissen die wenigsten, ob so ein Dreieck drauf ist. Sag Armin, wie ist das eigentlich, wenn man das missachtet und trotzdem ein Fahrzeug lenkt?

Armin Kaltenegger: Ja, dann werde ich wahrscheinlich nicht ad hoc eine Strafe bekommen, weil das ist schwer feststellbar, aber wenn ein Unfall passiert, dann komme ich in die Teufelsküche. Die Richter haben dann Zeit, das alles ganz genau zu analysieren. Werden meinen Arzt befragen, werden sich anschauen, wenn die Medikamente und wenn das dann herauskommt, dann bin ich schuld an diesem Unfall und das kann nicht nur bedeuten, dass ich viel zahlen muss, sondern dass ich sogar von einem Gericht bestraft werde und danach auch vorbestraft bin.

Christian Kräutler: Armin, kommen wir noch zu einem anderen Thema. Viele Menschen kaufen sich ja gerade Elektroautos, haben sich schon ein Elektroauto gekauft, wir sehen auf jeden Fall, hier ist ein deutlicher Hype zu bemerken. Jetzt gibt es aber ein paar so Verhaltensweisen, die man kennen sollte, wenn man Elektroautos hat. Ein paar Dinge, die eigentlich auch nur bei Elektroautos gelten und eines davon ist definitiv das Laden und gleichzeitig Parken bei einer Ladesäule. Armin, wie ist es denn jetzt eigentlich bei speziellen Halteverboten für das Laden von Elektrofahrzeugen, was sollte man tatsächlich darüber wissen?

Armin Kaltenegger: Ja, das ist eine Maßnahme mit Licht und Schatten. Die hat ein paar Tücken, ist aber eine tolle Sache insgesamt. Da gibt es Halte- und Parkverbote, das kennen wir ja, das ist diese blaue Tafel mit roten Rand und ein rotes Kreuz in der Mitte, da darf ich nicht halten und parken. Dann ist aber eine Zusatztafel dabei, die schaut ganz lustig aus: „Ausgenommen Stecker“, da ist ein Bild von einem Stecker. Das ist das Symbol dafür, dass man dort dann parken darf, wenn ich mein Auto auflade, also alle Elektroautos oder Hybride.

Christian Kräutler: Ja, aber bis jetzt klingt das Ganze recht toll, was ist denn jetzt aber wirklich dran gefährlich?

Armin Kaltenegger: Ja, ich stell mich rein, darf natürlich dann dort parken, dann gilt ja das halt ein Parkverbot für mich nicht, und lade. Nur, was ist die Praxis? Wenn ich lade, werde ich jetzt nicht zuschauen, wie der Strom da reinfließt, das ist fad. Ich werde auf einen Kaffee gehen, ich werde vielleicht nach Hause gehen, vielleicht geh ich sogar schlafen. Irgendwann ist der Ladevorgang beendet. Und just, in dem Moment, wo der beendet ist, nämlich technisch, nicht mein Lebenssachverhalt, sondern der technische Vorgang des Ladens, ab dann darf ich dort nicht mehr stehen. Das heißt, ab dann parke ich illegal und könnte sofort eine Strafe bekommen.

Christian Kräutler: Gibt es da Möglichkeit, wie ich diese doch unliebsame Überraschung da verhindern könnte?

Armin Kaltenegger: Ja, natürlich. Und es ist auch wieder die moderne Technik, die uns dabei hilft. Es hat uns ja die moderne Technik diese Situation eingebrockt, also wird sie sie auch wieder lösen. Fast alle Handy-Apps die man hier verwenden muss, man muss sowieso für die Bezahlung und Ladevorgänge eine Handy-App verwenden, signalisieren mir, wann der Ladevorgang sich entweder dem Ende nähert oder zu Ende ist und man soll ein Auto ja gar nicht unbedingt auf 100% vollladen, das ist so eine Grundregel bei Batterien, ich kann ruhig schon vorher es beenden. Das heißt, aufmerksam sein und wenn das kommt, das Auto von dort wegnehmen. Mein Handy hilft mir, das gibt mir ein Signal, Timer und so weiter.

Christian Kräutler: Ja, gut zu wissen, um eine eventuelle Strafe hier nicht zu bekommen. So, Armin, du hast ja noch eine zweite Frage mitgebracht zum Thema E-Autos. Sabine, magst du die vielleicht stellen?

Sabine Kaulich: Sag Armin, jeder oder fast jeder von uns sieht auf der Autobahn hin und wieder diese IGL-Tempolimits. Gelten diese speziellen Tempolimits eigentlich auch für E-Autos?

Armin Kaltenegger: Ja, muss man vielleicht zuerst einmal einführen. Was sind das für Tempolimits? Tempolimits sind ja in aller Regel für die Verkehrssicherheit da, dass man nicht zu schnell fährt, dass nichts passiert. Jetzt gibt es ganz Spezielle. Da dürfte man eigentlich schneller fahren, aber aus Gründen des Luftschutzes, deswegen heißt es IGL, hat ja nichts mit unseren stacheligen Kollegen zu tun. Emissionsschutzgesetzluft ist die Abkürzung dafür. Die sind ausschließlich aus Luftschutzgründen und jetzt haben sich Autofahrer gedacht, die ein Elektroauto fahren, ja, ich schütze die Luft ja immer, nicht nur hier, oder sonst wo immer, das heißt, ich darf da eigentlich schneller fahren, haben das probiert und das hat dann sogar den Verfassungsgerichtshof beschäftigt, der hat sich das mal angeschaut.

Sabine Kaulich: Und zu welcher Erkenntnis ist er da gekommen?

Armin Kaltenegger: Ja, keine Unerwartete, durchaus salomonisch. Er hat gesagt, ja, das stimmt schon, man darf mit Elektroautos eigentlich dort schneller fahren, die stoßen ja keine Schadstoffe aus, aber man muss der Behörde die Möglichkeit lassen, vielleicht doch das Tempolimit für alle gelten zu lassen, weil manchmal will die Behörde das alle ungefähr gleich schnell fahren, weil homogener Verkehr ist einfach sicherer. Deswegen hat der Verfassungsgerichtshof gesagt, machen wir es so, dort, wo die Behörde eine Zusatztafel dazustellt, dort sind sie ausgenommen, wenn die fehlt, müssen alle, auch die Elektroautos, dieses Limit einhalten.

Sabine Kaulich: Und wie schaut diese Zusatztafel aus? Ist die groß genug?

Armin Kaltenegger: Das ist wieder eine kleine Quest. Nicht ganz einfach, weil die Geschwindigkeitslimits sind meistens, wir kennen es auf digitalen Überkopfwegweisern, die Zusatztafel aber, steht irgendwo am Fahrbahnrand ein bisschen danach, die ist riesig, da steht nämlich ganz kompliziert oben mit Gesetzestext fast und allem, aber Kurzbotschaft ist: Ausgenommen in Elektroautos. Die muss man suchen. Ansonsten darf bestraft werden. Also aufmerksam sein, schauen, finde ich die Zusatztafel, dann darf ich mit meinem Elektroauto das gewöhnliche Limit fahren.

Christian Kräutler: So, Mr. STVO, jetzt kommen wir zu einem deiner Lieblingsthemas, weil du es ja sehr gern machst, nämlich das Thema Radfahren. Und gerade beim Radfahren wurde in der STVO in den letzten Jahren doch einiges geändert. Vieles davon ist wenig bekannt. Und ein paar Dinge möchten wir uns genauer anschauen. Beginnen wir mit dem Thema Nummer 6, nämlich mit der Helmpflicht. Was, Armin, gibt es da Neues zum Thema Radhelm und Gesetz? Wie schaut denn da eigentlich so der aktuelle Status quo rechtlich aus?

Armin Kaltenegger: Ja, gerade die Radhelmpflicht wird in der Öffentlichkeit diskutiert. Experten machen Vorschläge, jeder hat seine eigene Meinung. Ist auch verständlich, weil das betrifft ganz viele. Das ist aber jetzt so eine lebendige Diskussion geworden, dass man eigentlich gar nicht mehr weiß, was ist jetzt Pflicht, was ist Diskussion, was ist ein Vorschlag, was kommt sicher nicht. Da ist ein bisschen ein Durcheinander entstanden.

Christian Kräutler: Und was ist denn da jetzt Pflicht?

Armin Kaltenegger: Fix ist, Kinder bis 12 müssen einen Radhelm tragen. Das gilt seit fast 10 Jahren. Ganz tolle Maßnahme hat dazu geführt, dass viele schwere und tödliche Kopfverletzungen bei Kindern vermieden wurden. Ganz tolle Maßnahme. Muss ich hier wirklich lobend erwähnen.

Christian Kräutler: Und wenn man kein Kind mehr ist, sondern tatsächlich älter?

Armin Kaltenegger: Wird's schon etwas komplizierter. Man würde sich erwarten, alle, die schnell unterwegs sind, haben wahrscheinlich eine Radhelmpflicht. Vielleicht E-Bike-Fahrer und dergleichen. Nein, das sind Diskussionen und hier gibt es auch klare Empfehlungen. Das KFV empfiehlt die Verwendung von Helmen. Tatsächlich gilt sie noch nicht.

Christian Kräutler: Das heißt also, die Radhelmpflicht gilt für alle, die älter sind, also eben Kinderalter nicht. Wenn ich mir jetzt aber genau anschaue auf der Straße und ich sehe dort Rennradfahrer. Da haben eigentlich fast alle einen Helm auf. Das ist fast wie beim Skifahren, ja, annähernd 100 Prozent Radhelm-Quote. Sind das alle diejenigen, die das freiwillig tragen, den Helm?

Armin Kaltenegger: Im sportlichen Bereich, sprich Mountainbiker und Rennradfahrer, haben wir fast 100 Prozent Tragequote. Und jetzt kommen wir zu einer Zwischenstufe, die über die Judikatur gekommen ist. Der OGH hat gesagt, nachdem so viele Menschen dort, fast alle Beteiligten, tragen Helm, ist das dort Standard geworden. Sprich, der eine von 100, der keinen Helm trägt, wird bei einem Unfall weniger Schmerzensgeld bekommen. Auch wenn er gar nicht schuld war. Aber er hätte ja mehr tun können, so wie nämlich alle 99 anderen. Das ist seine Obliegenheit. Das ist seine Zwischenstufe zwischen ganz freier und gesetzlicher Helmpflicht.

Christian Kräutler: Jetzt gibt es auch so ein paar Fahrzeuge auf der Straße, wo es glaube ich vielen völlig unklar ist. Wie schaut es denn da mit der Helmpflicht aus? Das eine ist einmal jetzt das Elektrofahrrad, die sind teilweise gefühlt relativ schnell unterwegs. Und das Zweite, wo auch eine Unklarheit ist, das sind so die Elektro-Scooter. Wie schaut es denn bei diesen zwei Gruppen aus?

Armin Kaltenegger: Ja, aktuell gilt für E-Bikes und E-Scooter. Für E-Scooter gelten nämlich die Regeln für Fahrräder. Also kann ich die hier jetzt einmal juristisch in einen Topf hauen. Noch, Betonung auf noch, keine Radhelmpflicht. Ich glaube, die steht vor der Tür, denn diese Fahrzeuge sind nachgewiesenerweise gefährlicher, sie sind schneller, die Sturzgefahr ist größer. Aktuell noch keine Helmpflicht, dringend empfohlen, wir sehen das an den Verletzungsmustern und möglicherweise kommt sie sogar demnächst.

Christian Kräutler: Das gilt auch für die Fahrzeuge, die eben keine Tretunterstützung haben, aber trotzdem in die Kategorie Elektrofahrrad reingehen.

Armin Kaltenegger: Ja, die Kategorie Elektrofahrräder ist groß, das ist von pedalgetriebenem unterstütztem Motor bis hin zu fast Mopedähnlichen Fahrzeugen, die fahren zwar nicht schneller als 25, haben aber optisch den Look eines Mopeds und sind nur elektrisch betrieben. Alles Fahrräder.

Sabine Kaulich: Du Armin, wir bleiben jetzt noch beim Thema Fahrrad, kommen aber zu unserem letzten Thema heute und zwar geht es um die Fahrradstraße. Wie erkenne ich denn eine Fahrradstraße und welche Regeln gibt es denn dort?

Armin Kaltenegger: Ja, die Fahrradstraße auch so ein Instrument, das vor circa zehn Jahren eingeführt wurde, gibt es immer mehr davon. Am Anfang recht zaghaft, mittlerweile gibt es recht viele, auf bekannten Wegen fahrt man und auf einmal ist da heute eine Fahrradstraße. Die ist neu installiert worden. Jetzt frage ich mich natürlich auch als rücksichtsvoller Mensch, was mache ich richtig? Ich will mich eh kooperativ verhalten. Aber wie sieht dieses Verhalten aus?

Sabine Kaulich: Genau. Und wie erkenne ich sie jetzt? Wie schaut die Beschilderung dazu aus? Wie erkenne ich eine Fahrradstraße?

Armin Kaltenegger: Ja, da ist eine Tafel, die ist so im Wesentlichen blau, Fahrräder drauf, das ist eine Fahrradstraße. Was dort nicht oben steht, ist ein kleines Geheimnis. In der Fahrradstraße gilt immer Tempo 30. Das heißt, es ist eigentlich eine versteckte 30er-Zone. Ganz wichtig einmal zu wissen. Und was gelten jetzt grundsätzlich für Verkehrsregeln dort? Eigentlich herrscht dort ein Fahrverbot. Aber das Wort eigentlich hat es schon indiziert, jetzt kommen 100 Ausnahmen. Natürlich dürfen Straßendienstfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge und so weiter reinfahren, aber auch alle Anrainer und alle Menschen, die nur zu- und abfahren wollen. Nur Durchfahren ist eigentlich verboten. Wenn ich reinfahre auf ein Kaffee, das darf ich, fahre ich langsam rein, fahre meine 30, nehme Rücksicht auf Radfahrer, die dürfen da auch nebeneinander fahren, park mich ein, trinke einen Kaffee und fahre dann wieder weg. Das ist erlaubt. Durchfahren, weil es vielleicht eine tolle Abkürzung wäre, darf ich nicht.

Sabine Kaulich: Ähnlich also wie eine Wohnstraße, oder?

Armin Kaltenegger: Ja, einer der großen Unterschiede ist aber der, wenn ich eine Wohnstraße verlasse, habe ich immer Wartepflicht. Die Fahrradstraße ist eine ganz normale Straße, was den Vorrang betrifft. Wenn ich von rechts komme, habe ich Rechtsvorrang, wenn ich eine Vorrang geben Tafel habe, habe ich Wartepflicht. Da sind die normalen Vorrangregeln anwendbar, nicht die sogenannte Fließverkehrregel.

Sabine Kaulich: Du hast gesagt, es gilt Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmer. Sind damit auch die Radfahrer gemeint?

Armin Kaltenegger: Ja, das Tempo 30 gilt für alle.

Sabine Kaulich: Gilt für alle.

Armin Kaltenegger: Für den Radfahrer ist das dann aber schon relativ rasch.

Sabine Kaulich: Armin, wie schaut das eigentlich weiter aus? Wir reden jetzt also von, was man in einer Fahrradstraße machen darf. Wie schaut es denn mit dem Querverkehr aus? Dann dürfen eigentlich Leute aus einer Seitenstraße diese Fahrradstraße queren?

Armin Kaltenegger: Ja. Verboten ist ja nur, dass durchfahren in Längsrichtung queren darf man. Da quert man ja nur ganz kurz auf der Fahrradstraße, denn sie soll ja keine große Barriere für die gesamte Infrastruktur in der Stadt darstellen, weil Fahrradstraßen können ganz schön lange sein.

Christian Kräutler: Ja, Armin, ich habe zu Beginn schon gesagt, gerade beim Radverkehren, da gibt es einige Themen, die noch nicht so wirklich durchgedrungen sind, wie man sich da richtig verhält. Und eines der Themen ist, glaube ich, auch das Rechtsabbiegen bei Rot. Also viele, die man so irgendwie draußen sieht, die fahren einfach trotz Rot rechts ab. Ist das jetzt korrekt? Wie schaut denn da die rechtliche Regelung aus?

Armin Kaltenegger: Ja, auch das ist eine Maßnahme. Es ist A, neu und B, eigentlich importiert. Kollegen, in Deutschland und der Schweiz haben schon viel damit gearbeitet, dort ist es auch ausprobiert worden und hat sich eigentlich grosso modo bewährt. Naja, dann kommt das Ganze auch nach Österreich, jetzt ist es da, aber wie funktioniert's?

Christian Kräutler: Kannst du uns da vielleicht ein paar so Insider-Tipps aus dem Rechtlichen geben? Also wie fair? biegt man jetzt tatsächlich rechts ab bei einer roten Ampel, ohne dass man bestraft wird, indem man es einfach richtig macht?

Armin Kaltenegger: Ja gerne. Der Gesetzgeber hat hier ganz ein konkreteres Prozedere vorgeschrieben. Der hat gesagt, also A: es ist nur dort erlaubt, wo es kleine Tafeln gibt, die sind in der Regel direkt bei der Ampel angebracht, sind so quadratisch, weißer Hintergrund und ein grüner Pfeil. Das ist ja mal die Grundvoraussetzung. Dann geht's weiter. Ich komm dorthin, seh, Ah! Das ist was, wo ich bei Rot auch abbiegen darf, ich muss aber einmal kurz stehen bleiben. Ja, schauen, dass ich niemanden gefährde, weil eigentlich hat ja der Querverkehr grün. Und dann kann ich schon abbiegen.

Christian Kräutler: Gibt es das jetzt nur beim Rechtsabbiegen oder gibt es da vielleicht andere Lösungen auch noch, wo ich da geradeaus weiterfahren darf bei Kreuzungen?

Armin Kaltenegger: Ja, das ist etwas selten in einer Praxis anzufinden, aber es geht auch geradeaus, das wird aber nur an T-Kreuzungen angewandt, weil da gibt es ja dann eine Seite, wo keiner kommen kann und wo auch keiner geradeaus drüberfahren kann und an diesen Stellen darf man das ganze Prozedere auch bei Geradeausfahrt anwenden, sprich, stehen bleiben, schauen, weiterfahren.

Sabine Kaulich: Ich hätte jetzt noch eine Frage, Armin, dazu und zwar wie schaut das aus? Du hast gesagt, man darf rechts abbiegen. Aber es ist keine Mussbestimmung, oder? Armin Kaltenegger: [0032:09:] Nein. Wenn zum Beispiel Querverkehr ist, kann ich gar nicht. Und wenn ich sage, das ist mir zu brenzlig, das ist vielleicht doch zu groß, die Straße, dann kann ich es einfach bleiben lassen. Es ist eine neue Möglichkeit für die etwas Eiligeren, für die, die sagen, es hat bisher ganz gut geklappt, ich habe da gewartet, die können das auch weiter so handhaben.

Christian Kräutler: Jetzt ist das, glaube ich, eine super Sache für Radlfahrer. Warum gibt es das denn eigentlich nicht wirklich an jeder Kreuzung?

Armin Kaltenegger: Weil es hier Kriterien gibt, wo das Ganze zu gefährlich wäre und wo es eigentlich sehr ungefährlich ist. Ganz tolles Beispiel dafür, wo es leicht geht, wenn rechts ein Radweg liegt und dieser Radfahrer will in den nächsten Radweg, der auf der nächsten Straße wieder rechts liegt. Der fährt ja gar nicht wirklich in die Kreuzung ein. Der stört auch tatsächlich niemanden. Der soll auch bei Rot abbiegen können. Dort, wo starker Verkehr ist, mehrphasengeregelte Kreuzungen mit linksabbiegespuren und und und, dort wird es eh nie erlaubt werden.

Christian Kräutler: Also auch da haben die Juristen und die Techniker gemeinsam eine Lösung geschaffen, dass dieses Rechtsabbiegen, das für viele ja auch so ein bisschen mit Gefahr verbunden ist, nämlich wirklich sicher vonstattengehen kann.

Armin Kaltenegger: Ja, in einem jahrelangen Prozess, wo man sich wirklich was gedacht hat, unter Einbeziehung internationaler Vorerfahrungen.

Sabine Kaulich: Also Armin, ein Thema sollten wir noch unbedingt ansprechen und zwar ist es beim Thema Radfahren, die Sicherheitsabstände beim Überholen. Und zwar hat es da im Jahr 2022 eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung gegeben und da sind neue Richtwerte festgelegt worden. Kannst du uns das näher erklären?

Armin Kaltenegger: Ja, ich glaube, das ist ein wichtiges Thema, weil die Moral beim Einhalten eines Sicherheitsabstandes von Radfahrern, die ist nicht sehr groß. Wir haben 70 von 100 Leuten, die das nicht einhalten und ein Viertel der Autofahrer, sogar in einem fast lebensgefährlichen Abstand unter einem Meter. Was ist jetzt die Grundregel? Die ist ganz leicht zu merken. Man müsste sie aus der Fahrschule auch kennen. Jetzt steht sie im Gesetz. 1,5 Meter Sicherheitsabstand zum Radfahrer im Ortsgebiet und zwei Meter auf der Freilandstraße. Und da ist wirklich gemeint, vom linken Rand sei eine Lenkstange oder seinem Ellbogen bis zu meinem Fahrzeugspiegel. 1,5 Meter Ortsgebiet, zwei auf der Freilandstraße.

Sabine Kaulich: Das ist ja auf einer Landstraße noch relativ einfach einzuhalten, aber wie schaut es denn eigentlich dann bei schmäleren Straßen aus? Kann ich das dann eigentlich noch machen? Kann ich einen Radfahrer dann noch überholen mit diesen neuen Regeln?

Armin Kaltenegger: Wenn die Fahrbahnrestbreite dann nicht ausreicht, dann wäre ich ganz einfach nicht überholen können. Aber das sind Situationen, die wir im städtischen Verkehr ohnehin kennen. Wenn das Mistkübel-Auto vor mir fährt. Wenn ein Traktor vor mir fahrt oder ein Straßendienstauto, kann ich auch nicht überholen, warte ich auf die nächste Gelegenheit, vielleicht biegt er auch ab und dann geht es ja ohnehin.

Sabine Kaulich: Und wie schaut das eigentlich aus, wenn ich ein schneller Radler bin und ich überhole jetzt einen anderen Radfahrer? Gilt auch dann diese Regel?

Armin Kaltenegger: Die gilt nur im Verhältnis Auto zu Radfahrer. Radfahrer untereinander, da ist das nicht genau geregelt. Die können auch etwas enger fahren, die sind von dieser gesetzlichen Änderung nicht betroffen.

Christian Kräutler: Ja, ich glaube, wir haben sehr, sehr viel Neues jetzt auch erfahren. Das waren sie auf jeden Fall jetzt, nämlich die aktuellen Fragen und Antworten aus der Welt des Verkehrsrechts. Recht herzlichen Dank, lieber Armin, für dieses informative Update und deinen Besuch bei uns im Studio.

Armin Kaltenegger: Sehr gerne. Hat mir sehr viel Spaß gemacht in eurer Runde hier.

Christian Kräutler: Armin, bevor wir dich jetzt endgültig entlassen, habe ich doch noch eine Frage, nämlich bevor du wieder zu deinen Gesetzestexten enteilst. Wenn du jetzt nicht Verkehrsrechtsexperte geworden wärst, was wäre denn so deine zweite Berufung gewesen?

Armin Kaltenegger: Na ja, wenn's geklappt hätte, Rennradprofi wär ganz nett. Vielleicht Rockstar, aber das ist eine andere Geschichte.

Christian Kräutler: Ja Armin, ich kann mir das schon gut vorstellen, dass du fest im Sattel bei der Tour de France bist oder eben auf der Showbühne im Ernst-Happel-Stadion auftrittst, aber eigentlich bin ich ganz froh, dass du nämlich der Verkehrsjurist des KFVs bist, weil du lässt uns nie im Stich, du weißt auf alle rechtlichen Fragen eine Antwort und da sind wir sehr, sehr dankbar darüber. Ja, ich hoffe, es war viel Neues und Wissenswertes für unser Podcast-Publikum dabei. Wir drei sagen Dankeschön für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie gesund und rausch- und virenfrei. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie dran.

Sabine Kaulich: Bis zum nächsten Mal bei Sicher ist sicher. Im März geht's dann um den kindersicheren Haushalt. Bis bald im Frühling.

Catharina Ballan: Sie hörten Sabine Kaulich und Christian Kräutler, zwei erfahrene Präventionsfachleute des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Zu Gast im Podcaststudio war heute Armin Kaltenegger, Leiter des KFV Fachbereichs Recht und Normen. Mehr Infos zum Thema dieser KFV Podcast-Episode und zu vielen weiteren wichtigen Sicherheitsthemen finden Sie auf unserer Website kfv.at. Alle KFV Podcast Folgen sind unter kfv.at/podcast abrufbar. Abonnieren Sie Sicher ist sicher auf Spotify, Apple und Google Podcasts sowie auf allen gängigen Podcatcher Plattformen und empfehlen Sie unseren Podcast weiter. Danke fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal bei Sicher ist sicher, dem Vordenker*innen Podcast des KFV. Servus, Hallo und Grüezi nach Österreich, Deutschland und in die Schweiz. Du bist ein inspirierter und interessierter junger Mensch im Alter von 15 bis 19 Jahren? Du hast eine coole Idee zum Thema Kindersicherheit? Du möchtest zukunftsweisend die Sicherheit für Kinder auf den Straßen im Haushalt oder in der Freizeit steigern? Dann bist du genau richtig bei unserem Dreiländerwettbewerb „Safety for Kids. Schulen machen Sicherheit. Sicherheit macht Schule“. Bis 20. April 2024 kannst du mit deiner Klasse und Freund*innen deine geniale Idee auf kindersicher.kfv.at einreichen. Dem Siegerprojekt winken 3000 Euro. Näheres erfährst du unter kindersicher.kfv.at. Wir freuen uns auf deine Ideen, denn frischen Wind in Sachen Sicherheit brauchen wir.

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